Voraussetzung für die Nutzung von CFR ist, dass die Importeure sich vor jedem Importgeschäft mit dem nationalen algerischen Seefrachtführer in Verbindung setzen. Nur für den Fall, dass der Haupttransport vom Importeur nicht bezahlt werden kann (und damit FOB nicht erfüllt werden kann), kann CFR genutzt werden. Dann muss die auf der CFR-Klausel basierende Rechnung zwei detaillierte Informationen enthalten: Die Waren- und die Frachtkosten (Hinweis: Das ABEF-Schreiben vom 25.12.2019 enthielt noch eine dritte anzugebende Information: die Versicherungskosten. Diese Anforderung wurde mit dem Korrekturschreiben vom 26.12.2019 revidiert.).
https://algerien.ahk.de/news/news-details/algerien-aenderung-der-bestimmungen-bzgl-transport-und-zahlungsabwicklung-bei-einfuhren